
Viele Kanäle sind voll:
Einleitungsbeschränkungen
und deren Folgen für die Grundstücksentwässerung.

Einleitungsbeschränkung!?
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Kurz: Es kommt mehr nach, als weg darf oder kann.
Aufgrund einer bereits hohen Auslastung des öffentlichen Kanalsystems sprechen die zuständigen Behörden regelmäßig sogenannte Einleitungsbeschränkungen aus: darin wird festgelegt, welche maximale Abwassermenge in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße in das öffentliche Netz eingeleitet werden darf.
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Durch sogenannte Drosselorgane wird der Grundstücksabfluss begrenzt: es wird weniger Wasser in das öffentliche Kanalnetz abgegeben, als Niederschlag auf dem Grundstück anfällt.
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Um den Niederschlag entsprechend zu "puffern", müssen Anlagen zur kurzfristigen Speicherung, sogenannte Regenrückhalteräume auf dem Grundstück geschaffen werden.
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Einleitungsbeschränkungen haben also immer deutliche Auswirkungen auf die geplante Grundstücksnutzung, da entsprechender Bauraum zur Verfügung gestellt werden muss.
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Bei kleinen Grundstücken kann bereits eine Regenwasserzisterne von wenigen Kubikmetern Fassungsvermögen ausreichen, bei größeren Liegenschaften kommen schnell zwei - bis dreistellige Volumina zusammen.
